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Zollbestimmungen Featured

Ermittlung des Warenwertes für den Zoll

Entgegen diverser Foren und Übersichten im Internet, müssen in den Warenwert sowohl die gegebenenfalls enthaltene ausländische Umsatzsteuer (in der Regel im Produktpreis bereits enthalten) als auch eventuelle Porto- und Beförderungskosten eingerechnet werden (Quelle)

Wird, wie in China-Shops üblich, in US-Dollar oder auch einer anderen Währung bestellt, so gilt der offizielle Umrechnungskurs des deutschen Zoll auf den Rechnungsbetrag inklusive Porto (Kurse Österreich: hier). Mögliche Rabatte durch Gutscheincodes oder Aktionen, die den Rechnungsendbetrag um eine bestimmte Summe kürzen, erkennt auch der Zoll an (Achtung: Wertgutscheine, die gekauft wurden, sind keine Rabatte!).

Warenwert unter 22 € bzw. 26,30 € (nur Deutschland)

Zoll und Steuern fallen erst ab einem Betrag von 22 €uro (inoffiziell 26,30 €uro) an.

Zoll und Steuern fallen erst ab einem Betrag von 22 €uro (inoffiziell 26,30 €uro) an.Bei kommerziellen Sendungen aus China bis zu einem Wert von 22 €uro entstehen keine Einfuhrabgaben (Artikel 23 und 24 ZollbefreiungsVO). Dies gilt sowohl für die Zollgebühren als auch die Einfuhrumsatzsteuer. Alkohol, Tabak und Parfüms sind von der Zollfreiheit bei einem Warenwert von unter 22 €uro jedoch ausgeschlossen.

Ab 22 €uro fällt zwar offiziell die Einfuhrumsatzsteuer an (Siehe Fall 2), diese wird aber vom deutschen Zoll aufgrund des Verwaltungsaufwandes nicht erhoben, wenn der Betrag der Einfuhrabgaben unter der Schwelle von 5 €uro liegt (Quelle). Durch die sogenannte Kleinbetragsregelung (§ 11 Zollkostenverordnung) ergibt sich auf Basis der aktuellen Einfuhrumsatzsteuer von 19% ein indirekter Freibetrag von 26,30 €uro (Rechenweg: 5€ durch Steuersatz von 19% bzw. 0,19). Nach unseren Recherchen gilt diese Befreiung von „Kleinstgebühren“ leider nicht für Österreich.

Privatsendungen sind sogar bis zu einem Warenwert von 45 €uro von Zoll und Einfuhrsteuer befreit.

Privatsendungen sind laut dem deutschen Zoll gelegentliche Sendungen ohne jegliche Bezahlung von einer Privatperson in einem Nicht-EU-Staat an eine Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft. China Händler nutzen gerne diesen Spielraum zugunsten ihrer Kunden und versenden bestellte Waren generell ohne erkennbaren kommerziellen Absender und deklarieren den Inhalt als Geschenk. Diese verhindert natürlich nicht, dass der deutsche Zoll hin und wieder den „privaten“ Zweck der Sendung anzweifelt und den Besteller zur Ermittlung des korrekten Warenwertes einbestellt. Strafgebühren fallen auch trotz falscher Deklaration nicht an, jedoch bei Überschreitung des Freibetrags die korrekte Einfuhrumsatzsteuer (evtl. zuzüglich Zollgebühr).

Warenwert 26,30 € bis 150 €

Bei einem Warenwert zwischen 26,30 €uro und 150 €uro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt aktuell 19% (sehr selten bei China Bestellungen: 7 %); sie entspricht immer den aktuell gültigen Mehrwertsteuersätzen. Die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt-Wert) kann möglicherweise vom Warenwert abweichen. Informationen dazu gibt der Zoll auf seiner Website.

Wichtig:
Die Einfuhrumsatzsteuer wird immer auf den vollen Betrag berechnet, nicht auf die Differenz zum Freibetrag!

Warenwert über 150 €

Über 150 €uro Warenwert kann eine Bestellung aus China trotz der anfallenden Zollkosten und Einfuhrumsatzsteuern immer noch sehr attraktiv sein. Die Ermittlung der kompletten Kosten für eine Bestellung von höherem Wert erfordert aber meist etwas Recherche, da sich die Zollsätze je nach Warenart deutlich unterscheiden können. Dies reicht von der kompletten Zollbefreiung wie im Falle von Tablets und Smartphones bis hin zu einem Zollsatz von 17 % für bestimmte Schuhe. Die wichtigsten Zollsätze für Produkte aus China möchten wir euch aber als Anhaltspunkt aufführen. Sie decken den Großteil des Sortiments der Shops ab.

Wichtige Zollsätze

Technik:
Fotoapparate (digital): 0 %
Notebooks, Tablets: 0 %
USB-Sticks: 0 %
Handys und Smartphones: 0%
Spielekonsolen: 0 %
Monitore: 0 – 14 %
MP3-Player: 2 – 13,9 %
CDs, DVDs: 3,5 %
E-Book Reaker: 3,7 %
Navigationsgeräte: 3,7 %
Objektive: 6,7 %
CD-Player: 9,5 %
DVD-Player: 13,9 %
Bekleidung:
Kosmetik: 0 – 6,5 %
Gold- und Silberschmuck: 2,5 – 4 %
Handtaschen: 3 – 9,7 %
Modeschmuck: 4 %
Kleidung aus Leder: 4 %
Bekleidungszubehör (Gürtel, etc.) aus Leder: 5 – 9 %
Schuhe aus Leder: 8%
Kleidung / Textilien: 12 %
Schuhe nicht aus Leder: 16,8 – 17 %

Die genannten Zollsätze sind ausdrücklich nur zur groben Orientierung, da sie je nach Beschaffenheit der Ware abweichen können. Eine umfangreichere Tabelle mit weiteren Warengruppen findet sich auf der Website des deutschen Zolls. Wer sich seiner Sache sicher sein möchte, sollte unbedingt direkt beim Zoll die Zollsätze eines bestimmten Gutes erfragen. Als Faustregel kann man jedoch davon ausgehen, dass der zur Anwendung kommende Zollsatz in der Regel nie den sogenannten pauschalierten Abgabensatz von 17,5 Prozent überschreitet.

Auf die Ware puls ermitteltem Zollsatz wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Daraus ergeben sich wiederum die finalen Kosten für eine China-Bestellung über 150 Euro.

Grundsätzlich gilt, dass gewisse Waren deutlich attraktiver als andere in Bezug auf die beim Zoll anfallenden Kosten sind. Während man im Technik-Bereich beispielsweise für ein hochwertiges Tablet generell keinen Einfuhrzoll entrichten muss, kann man bei Mode mögliche Zollkosten aber umgehen, indem man auf große Bestellungen mit mehreren Artikeln verzichtet und zeitlich versetzt kleinere Mengen bestellt.

 

Last modified on Wednesday, 11 October 2017 14:31

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